Jede
Nutzung von Bildmaterial ist
honorarpflichtig. Die Höhe des Honorars
richtet sich nach Art und Umfang der
Verwendung und ist vor Verwendung zu
vereinbaren. Der Kunde ist verpflichtet, die
erforderlichen Angaben zu machen. Vereinbarte
Honorare gelten nur für den
genau bezeichneten Zweck und Umfang, die durch
die Nutzungslizenz eindeutig definiert werden.
Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf
einer erneuten Honorarvereinbarung und des
Erwerbs der
Nutzungslizenz durch
Zahlung des Nutzungshonorars.
Für
Auswahlsendungen stellen wir in
marktüblicher Höhe in Rechnung, deren
Höhe sich nach Art und Umfang des
entstandenen Aufwandes für Bildrecherche und
Bearbeitung richtet. Versandkosten stellen
wir gesondert in Rechnung. Durch die
Bezahlung von Bearbeitungskosten werden
keine Nutzungs- oder Eigentumsrechte
erworben. Bearbeitungskosten können nicht
mit Nutzungshonoraren verrechnet
werden.
Bild-und Textmaterial werden
ausschließlich leihweise zum Erwerb
von Nutzungsrechten zur Verfügung
gestellt. Die eingeräumten Rechte gelten
nur für die einmalige Verwendung im
vereinbarten Umfang. Alle Rechte am Bild
und alle Eigentumsrechte verbleiben stets
beim Fotografen. Durch Zahlung eines
Nutzungshonorars oder mit dem Erwerb einer
Nutzungslizenz werden keine Rechte am
Bild begründet, sondern
ausschließlich die durch die
Nutzungslizenz eindeutig definierten
Nutzungsrechte.
Publizierung, Reproduktionen oder
Weitergabe
des Bildmaterial an Dritte zu
anderen Zwecken als zu Zwecken der
internen Sichtung oder Bearbeitung im
Auftrag des Bestellers ist nicht
gestattet. Für interne Zwecke erstellte
Duplikate sind an den Fotografen (Urheber)
herauszugeben. Veränderungen des
urheberrechtlich geschützten Bildmaterials
durch Fotocomposing, Montagen oder
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines
neuen urheberrechtlich geschützten Bildes sind
nicht gestattet. Für jede Nutzung von
Bildmaterial wird der Urhebervermerk verlangt.
Im Einzelfall kann nur durch Weisung des
Fotografen (Urheber) darauf verzichtet werden.